Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen der Starlab GmbH und der Starlab International GmbH (nachfolgend insgesamt „Starlab“ genannt) an ihre Kunden.

1.2. Sie gelten auch dann, wenn Starlab in Kenntnis widersprechender oder ergänzender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen oder diese ergänzen, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Starlab ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1.4. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten aber nicht für Verträge, die in unserem Online-Shop abgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1. Angebote von Starlab sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, Starlab ein verbindliches Vertragsangebot zu machen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder nennen eine bestimmte Annahmefrist. Auf offensichtliche Irrtümer (insbesondere offensichtlich(e) Rechenfehler, unrichtige Produktspezifikationen oder Unvollständigkeiten) in den Angeboten von Starlab (einschließlich zugehöriger Unterlagen) hat der Kunde zum Zwecke der Korrekturmöglichkeit seitens Starlab vor Vertragsabschluss hinzuweisen; andernfalls ist der Vertrag nicht abgeschlossen.

2.2. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden (verbindliches Vertragsangebot, es sei denn, es liegt ein Fall gemäß dem Vorbehalt in Ziff. 2.1 vor; dann ist die Bestellung des Kunden die verbindliche Annahme des Angebots von Starlab) und die Annahme der Bestellung durch Starlab zustande. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Wenn sich aus dem Angebot des Kunden nichts anderes ergibt, kann Starlab es innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang annehmen. Werktage sind Montag bis Freitag, mit Ausnahme bundeseinheitlicher gesetzlicher Feiertage.

3. Preise

3.1. Maßgebend sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von Starlab genannten Preise, oder, falls darin keine Preise genannt worden sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise.

3.2. Bezieht der Kunde die Ware von Starlab zum Listenpreis und erhöht sich der Listenpreis zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der tatsächlichen Lieferung, und liegt zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Lieferung ein Zeitraum von mindestens vier (4) Monaten, erhöht sich der vereinbarte Kaufpreis entsprechend. Etwa vereinbarte Abschläge sind auch hinsichtlich des erhöhten Kaufpreises zu berücksichtigen.

3.3. Die Preise von Starlab gelten bei Lieferungen an einen Ort innerhalb von Deutschland oder Österreich jeweils „frachtfrei“ bis zum Sitz des Kunden (CPT Incoterms® 2020). Sämtliche Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte beschleunigte Versandart (z.B. Luftfracht) oder besondere Verpackungsart sowie die Kosten für den Versand der Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden, trägt der Kunde. Bei Lieferung von Paletten „frei Verwendungsstelle“ behalten wir uns die Verrechnung der entstehenden Extrakosten vor. Die Paletten- Lieferung auf kostenfreier Basis kann nur „frei Bordsteinkante“ durchgeführt werden. Bei Lieferwerten unter EUR 250,00 netto werden die Verpackungsund Versandkosten berechnet (FCA Incoterms ® 2020). Bei Lieferwerten unter EUR 70,00 netto behält sich Starlab vor, zusätzlich einen Mindermengenzuschlag zu erheben.

3.4. Für Lieferungen an Orte außerhalb von Deutschland oder Österreich verstehen sich die Preise „ab Werk oder Lager“ (EXW Incoterms® 2020). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet. Starlab ist berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen und Versandweg) selbst zu bestimmen. Bei Lieferwerten unter EUR 250,00 netto werden die Verpackungskosten berechnet. Bei Lieferwerten unter EUR 70,00 netto behält sich Starlab vor, zusätzlich einen Mindermengenzuschlag zu erheben.

3.5. Sämtliche Preise von Starlab verstehen sich in EURO und sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

3.6. Sollte Starlab eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und sich im Nachhinein herausstellen, dass die Voraussetzungen für (i) eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach §§ 4 Nr. 1 a), 6 UStG i.V.m. §§ 8 – 17 UStDV oder (ii) eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach §§ 4 Nr. 1 b), 6a UStG i.V.m. §§ 17a – 17d UStDV nicht erfüllt sind, erhöht sich der Preis um die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe. Starlab ist in diesen Fällen zur Forderung bzw. Nachforderung der Umsatzsteuer beim Kunden gegen Erteilung einer Rechnung mit gesonderten Umsatzsteuernachweis nach §§ 14, 14a UStG berechtigt.

4. Lieferung und Lieferfristen

4.1. Lieferungen erfolgen an einen Ort innerhalb von Deutschland oder Österreich jeweils „frachtfrei“ bis zum Sitz des Kunden (CPT Incoterms® 2020) und an einen Ort außerhalb von Deutschland oder Österreich „ab Werk oder Lager“ (EXW Incoterms® 2020).

4.2. Starlab ist zu Teillieferungen berechtigt, falls (a) die Teilleistung für den Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, (b) die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist, und (c) dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht oder Starlab sich zu dessen Tragung bereit erklärt.

4.3. Die von Starlab in Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Starlab und gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware an den Transporteur übergeben wurde (bei Lieferungen an einem Ort innerhalb von Deutschland oder Österreich) oder dem Kunden bis zum Fristablauf eine Abholbereitschaftsanzeige von Starlab zugegangen ist (bei Lieferungen an einem Ort außerhalb von Deutschland oder Österreich).

4.4. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen sowie den Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen, voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

4.5. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige und verspätete Selbstbelieferung ist von Starlab zu vertreten und Starlab hatte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Lieferanten abgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Starlab das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Vertragsabschluss mit dem Kunden abschließt.

4.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Starlab berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

5. Versand und Gefahrübergang

5.1. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist, wobei bei grenzüberschreitenden Lieferungen der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist. Dies gilt auch, wenn Starlab aufgrund von Einzelabsprachen den Transport versichert oder die Ware beim Kunden aufbaut bzw. einrichtet. Soweit jedoch eine Abnahme vereinbart ist, geht die Gefahr erst mit Abnahme auf den Kunden über.

5.2. Starlab schließt auf Wunsch des Kunden, der bei Bestellung bekanntzugeben ist, und auf dessen Kosten eine Transportversicherung ab. Starlab ist berechtigt, sich als Begünstigten zu benennen. Bei der Auswahl des Transportversicherers haftet Starlab nur für die eigenübliche Sorgfalt.

5.3 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über.

6. Transportschäden

6.1. Verluste oder Beschädigungen beim Transport sind vom Kunden auf der Frachtquittung mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken. Darüber hinaus sind sie unverzüglich schriftlich gegenüber dem Transporteur mit Kopie an Starlab anzuzeigen. Alle für die Wahrung der Rechte des Kunden notwendigen Schritte sind sofort vom Kunden einzuleiten.

6.2. Beschädigungen oder Verluste durch den Transport entbinden den Kunden nicht von der vollen Zahlung des Kaufpreises an Starlab. Der Kunde tritt im Voraus alle Ansprüche gegenüber Dritten, die aufgrund einer Beschädigung oder des Verlustes bei Transport bestehen, an Starlab ab. Starlab nimmt die Abtretung hiermit an. Diese Abtretung und etwaige Leistungen der Transportversicherung erfolgen erfüllungshalber.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Zahlungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.

7.2. Erstbestellungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse.

7.3. Starlab ist berechtigt, für Teillieferungen im Sinne von Ziff. 4.2 Teil-Rechnungen zu stellen.

7.4. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Starlab ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Ansprüche von Starlab auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben vorbehalten.

7.5. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde rechnet mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung auf oder macht diesbezüglich ein Zurückbehaltungsrecht geltend.

7.6. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist Starlab nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Starlab behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) vor. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung der Starlab zustehenden Saldoforderung.

8.2. Beabsichtigt der Kunde die Verbringung von Vorbehaltsware an einen Ort außerhalb von Deutschland, hat er Starlab (a) von dieser Absicht umgehend zu informieren, (b) unverzüglich und auf seine eigenen Kosten alle dortigen dortigen (auch rechtlichen) Voraussetzungen für die Entstehung und Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts von Starlab zu ermitteln und zu erfüllen und (c) Starlab auch davon jeweils unverzüglich zu informieren.

8.3. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt etwaige Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an Starlab ab. Starlab nimmt die Abtretung hiermit an.

8.4. Der Kunde hat Starlab unverzüglich zu informieren, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder vergleichbar beeinträchtigt oder gefährdet wird. Bei einer Pfändung hat der Kunde Starlab eine Abschrift des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie aller sonstigen zu einem Widerspruch gegen die Pfändung erforderlichen Schriftstücke zu übersenden und den Pfändungsgläu-biger unverzüglich schriftlich über den Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Die Kosten einer Intervention durch Starlab gehen, soweit sie nicht vom jeweiligen Dritten zu erlangen sind, zu Lasten des Kunden.

8.5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets unentgeltlich für Starlab vorgenommen. Erfolgt jedoch eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht Starlab gehörenden Gegenständen, erwirbt Starlab lediglich Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Der Kunde verwahrt die neue Sache unentgeltlich für Starlab mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

8.6. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Starlab gehörenden Gegenständen, verbunden, vermischt oder vermengt, erwirbt Starlab Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verwendeten Waren. Erfolgt eine Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Starlab anteilsmäßig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum unentgeltlich für Starlab mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

8.7. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Dritte in Höhe des Rechnungsendbetrages der gesicherten Forderungen (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer oder vergleichbarer ausländischer Steuern) an Starlab ab. Starlab nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist zum Weiterverkauf nur berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf Starlab übergehen.

8.8. Starlab ist berechtigt, sowohl die Verkaufsbefugnis als auch die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen oder zu beschränken und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Starlab nicht nachkommt oder Starlab Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsbefugnis kann Starlab verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

9. Mängelansprüche

9.1. Die Mängelansprüche des Kun-den setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 Abs. 2 HGB nachgekommen ist. Ansprüche wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Ansprüche wegen anderer Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich gegenüber Starlab erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, ist die Gewährleistungspflicht und Haftung von Starlab für den betroffenen Mangel ausgeschlossen.

9.2. Starlab ist berechtigt, die beanstandete Ware zu besichtigen und zu prüfen. Der Kunde räumt dafür Starlab die notwendige Zeit und Gelegenheit ein. Starlab kann verlangen, dass der Kunde die beanstandete Ware in der Originalverpackung oder einer gleichwertigen Verpackung an Starlab auf Kosten von Starlab zurücksendet.

9.3. Ist eine Ware mangelhaft und hat der Kunde den Mangel gemäß Ziff. 9.1 ordnungsgemäß angezeigt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

9.4. Starlab übernimmt keine Gewährleistung für die Geeignetheit ihrer Ware für bestimmte nicht ausdrücklich schriftlich zwischen Starlab und dem Kunden vereinbarte Verwendungszwecke. Allein der Kunde ist für die Entscheidung verantwortlich, ob eine Ware, die den konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika entspricht, für einen bestimmten Zweck und für die Art der vom Kunden vorausgesetzten Verwendung geeignet ist.

9.5. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von Starlab überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keine Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Ware. Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

9.6. Mängelansprüche bestehen nicht bei Beschaffenheiten oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge von gewöhnlicher Abnutzung sowie unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn die gelieferte Ware unsachgemäß behandelt, gelagert oder aufgestellt wird, nicht entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben oder gewartet wird oder andere als von Starlab empfohlene Ersatz-, Einweg- oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden.

9.7. Starlab ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung ist Starlab verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen.

9.8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Das Recht des Kunden, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 10 zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

10. Haftung

10.1. Starlab haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur (a) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Starlab beruhen; (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) wegen der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie; (d) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; oder (e) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz.

10.2. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne von Ziff. 10.1(d) ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in dieser Ziff. 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

10.4. Die sich aus dieser Ziff. 10 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

10.5. Soweit die Schadensersatzhaftung von Starlab ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Starlab.

11. Verjährung

11.1. Die Verjährungsfrist für die Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln beträgt zwölf (12) Monate seit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung (oben Ziff. 10.1(a)), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (oben Ziff. 10.1(b)), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und/oder bei zwingender gesetzlicher Haftung (oben Ziff. 10.1(e)); in diesen Fällen gilt die jeweilige ge-setzliche Verjährungsfrist. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen über die Verjährung (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 444, sowie § 478 Abs. 2 in Verbindung mit § 445b BGB).

11.2. Mit der Ablieferung im Sinne von Ziff. 11.1 ist der Zugang der Abholbereitschaftsanzeige seitens Starlab beim Kunden oder – falls Versand vereinbart ist – die Aushändigung an die Transportperson gemeint. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Abnahme.

11.3. Gewährleistungsansprüche für erbrachte Nachbesserungen und Ersatzlieferungen verjähren in drei (3) Monaten nach Abschluss der jeweiligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch nicht vor Ablauf der zwölfmonatigen Verjährungsfrist gemäß Ziff. 11.1. Dies gilt nicht, wenn Starlab eine Verpflichtung zur Nacherfüllung ausdrücklich anerkannt hat. In diesem Fall läuft die zwölfmonatige Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Nacherfüllung durch Starlab erneut.

11.4. Beim Verkauf von Gebrauchtware sowie Vorführgeräten sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Das Recht des Kunden, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 10 zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

12. Rückgabe

Rückgaben von Ware, die nicht Gegenstand von Sachmängelansprüchen ist, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Im Falle der Rücknahme berechnen wir 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 25,00 als anteilige Bearbeitungskosten, wenn nicht unsere Zustimmung von weitergehenden Leistungen des Kunden abhängig gemacht wird.

13. Export

13.1. Lieferungen im grenzüberschreitenden Verkehr bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, damit die Sicherheitsbestimmungen für die jeweiligen Länder eingehalten werden können.

13.2. Die Ausfuhr/Verbringung von Waren aus Deutschland unterliegt ggf. deutschen, EU- und/oder US- Exportkontroll-/ Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde hat für die Einholung entsprechender Genehmigungen allein verantwortlich zu sorgen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

14. Höhere Gewalt

14.1. Starlab haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung, soweit sie jeweils auf höherer Gewalt oder einem sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches Starlab nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch, wenn die höhere Gewalt bei Zulieferern von Starlab eintritt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, allgemeine Knappheit von Rohstoffen und Beschränkungen des Energieverbrauchs.

14.2. Erlangt Starlab Kenntnis von einem Ereignis im Sinne von Ziff. 14.1, informiert Starlab den Kunden unverzüglich. Lieferfristen verlängern/verschieben sich automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn solche Ereignisse Starlab die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist Starlab zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche bestehen insoweit nicht.

15. Vertraulichkeit

15.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang anlässlich der Geschäftsbeziehung zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und keiner anderen Person offenzulegen und sie mit dem gleichen Maß an Sorgfalt zu schützen, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen schützen würden.

15.2. Ist eine Partei aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt.

15.3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach dieser Ziff. 15 besteht fünf (5) Jahre nach Vertragsabschluss fort.

16. Serviceleistungen

Sollte der Kunde von Starlab angebotene Serviceleistungen beauftragen, so gelten ergänzend folgende Regelungen:

16.1. Serviceleistungen an den Vertragsgegenständen dürfen nur von Starlab– Fachkräften sowie von Dritten, die von Starlab autorisiert sind, erbracht werden.

16.2. Starlab erbringt Serviceleistungen nur unter den Bedingungen, dass der Kunde (a) Starlab unverzüglich unterrichtet, wenn Störungen oder Schäden an den Vertragsgegenständen vorliegen oder sich die Betriebsbedingungen seit Ablieferung wesentlich verändert haben, (b) Starlab den ungehinderten Zugang zu den Vertragsgegenständen gewährleistet, (c) alle für die Erbringung der Wartungsarbeiten erforderlichen Auskünfte und Informationen erteilt und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringt sowie (d) die Vertragsgegenstände bestimmungsgemäß nach den gültigen Bedienungsanleitungen verwendet.

16.3. Serviceleistungen, die aufgrund von Service-Vouchern erbracht werden, sind mit dem Kaufpreis des jeweiligen Vouchers abgegolten. Alle übrigen Serviceleistungen werden zu den geltenden Servicepreisen von Starlab abgerechnet. Die entsprechende Preisliste stellt Starlab dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Serviceleistungen gelten mit Abzeichnung des Auftragsscheins durch den Kunden als erbracht. Sofern nicht anders vereinbart, sind Schulungsleistungen gesondert zu vergüten.

17. Sonstiges

17.1. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden außerhalb des Anwendungsbereichs des § 354a HGB (Abtretbarkeit von Geldforderungen) sind ohne Zustimmung von Starlab ausgeschlossen.

17.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen zwischen Starlab und dem Kunden unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine andere wirksame und durchführbare Bestimmung, welche Starlab und der Kunde im Hinblick auf Sinn und Zweck ihrer Vertragsbeziehung vereinbart hätten, wenn sie bei Vertragsabschluss die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Bestimmung bedacht hätten, und welche ihren Absichten im Hinblick auf Sinn und Zweck ihrer Vertragsbeziehung entspricht. Entsprechendes gilt bei einer Vertragslücke.

17.3. Änderungen vertraglicher Bestimmungen zwischen Starlab und dem Kunden sowie der Verzicht auf Rechte aus diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht ein strengeres Formerfordernis eingreift. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

17.4. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Hamburg.

Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist Hamburg.

17.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

17.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg. Abweichende zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

Hamburg, Januar 2024

 

Starlab GmbH

Neuer Höltigbaum 38

22143 Hamburg

Deutschland

 

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22143 Hamburg

Deutschland

 

Telefon: + 49 40 675 99 39-0

Fax: + 49 40 675 99 39-20

E-Mail: info@starlab.de

 

DATENSCHUTZ

Die von dem Kunden übermittelten Daten werden von der Starlab GmbH ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen verwendet. Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) erfolgt nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die Bestelldaten werden verschlüsselt und gesichert übertragen, wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während dieser Übertragungen über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien unserer Internetpräsenz. Zugangsdaten für den Kundenlogin, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln, da wir keinerlei Verantwortung für die Nutzung und Verwendung dieser Daten übernehmen.

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GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 11. Kundeninformation bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Der Vertragstext wird durch uns gespeichert und ist für Sie nicht zugänglich.

(2) Etwaige Eingabefehler vor Abgabe Ihrer Bestellung können Sie vor dem Absenden der Bestellung überprüfen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung korrigieren.

(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.
§ 12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt

Starlab GmbH  und Starlab International GmbH
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Fax 040 675 99 39 20

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